Wir über uns
Unsere Leistungen
Kosten
Kontakt
Impressum




 

Unsere Leistungen

Die Betreuerin oder Betreuer wohnt direkt beim Betroffenen vor Ort und hat somit die Möglichkeit, jederzeit hilfreich zu agieren. Eine nächtliche Rufbereitschaft (keine Nachtwache), ist besonders bei kranken Menschen wichtig und bietet eine hohe Sicherheit, da immer jemand in der Nähe ist. Die hauswirtschaftliche Betreuung übernimmt dabei sowohl die Grundpflege als auch den Haushalt.

Hier folgt nun eine kurze Aufzählung der Aufgaben, die unsere Betreuerinnen in Ihrem Haushalt nach Bedarf übernehmen können. Doch natürlich ist jede Pflegesituation anders. Sie bestimmen, was getan wird.

 

Grundpflege:

* Hilfe bei der täglichen Körperpflege, beim Baden und Duschen, vorbeugende Pflegemaßnahmen

* Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen

* Hilfe beim An- und Auskleiden

* Hilfe beim Toilettengang

* Unterstützung beim Essen

* nächtliche Rufbereitschaft ( keine Nachtarbeit)

 

Hauswirtschaftliche Versorgung:

* Durchführung der täglichen Hausarbeit

* Einkaufen

* Kochen

* Waschen und Bügeln

* leichte Gartenarbeiten (z.B. Laub fegen oder Blumen giessen)

* Begleitung beim Verlassen des Hauses (Arztbesuche, Behördengänge, Friseurbegleitung)

 

Die wöchentliche effektive Arbeitszeit ( nicht die Bereitschaft ),beträgt 48 Stunden. In der Zeit von 22 bis 6.30 Uhr gilt eine Rufbereitschaft, aber keine Nachtwache. Wir bitten Sie zu beachten, dass kein Mensch durchgehend 24 Stunden arbeiten kann.

Auch die Pflegekraft bzw. Haushaltshilfe benötigt Abwechslung sowie Zeit zum Entspannen und Schlafen. Die Betreuungskraft muss täglich mindestens 2 Stunden, sowie wöchentlich einen  halben Tag (mindestens 8 Stunden) nach Absprache mit Ihnen zur freien Verfügung haben.

Im Falle eines regelmässigen Nachteinsatzes, muss ein Ausgleich (zeitlich und /oder finanziell )gewährleistet werden

Sie ist ansonsten aber immer Tag und Nacht bereit, Ihnen Hilfe zu leisten als eine „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“. Das persönliche Wohlbefinden des Betreuungsbedürftigen, der weiterhin in seiner gewohnten häuslichen Umgebung leben kann, steht dabei an oberster Stelle.

 

Abwicklung

Der Einsatz von polnischen Haushaltshilfen und Pflegekräften ist legal und vollkommen rechtskonform, wenn dieser den aktuellen gesetzlichen Vorgaben im Sinne der EU-Dienstleistungsfreiheit entspricht.

 

Sie beauftragen uns als Dienstleistungsunternehmen, welches das geeignete Personal nach Deutschland entsendet. Die Betreuerinnen sind bei uns angestellt, gemeldet und sozial versichert. Sie fungieren also nur als Auftragnehmer.

Arbeitgeber bleiben wir, die Firma in Polen. Die mitgliedschaft in der EU,ermöglicht uns auch die legale Entsendung der Mitarbeiter nach Deutschland.

Für die Haushaltshilfe bzw. Betreuerin sollte ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt werden sowie die Mitbenutzung der sanitären Einrichtungen gewährleistet sein. Kost und Logis sind für Ihre Betreuerin selbstverständlich frei zu stellen.

Mit der Entscheidung uns mit der Betreuung zu beauftragen,sind Sie bereit, eine Ihnen zunächst fremde Person in Ihren Haushalt und in die eigene Familie aufzunehmen und sie zu akzeptieren.

Wir bleiben gegenüber den Mitarbeitern weisungsbefugt. Wenn Sie Veränderungen des Arbeitsumfangs benötigen, sprechen Sie dies bitte mit uns per E-Mail oder Telefon direkt ab. Wir werden es mit Ihnen schriftlich festhalten und die Betreuerin entsprechend anweisen.

Für die Bearbeitung Ihres erteilten Auftrages bis zum Dienstbeginn der Betreuerin oder Haushaltshilfe benötigen wir in etwa zwei Wochen Zeit.

Es ist zu beachten, dass der organisatorische Aufwand einer Auslandsentsendung einige Tage in Anspruch nimmt.

Alle Betreuerinnen beherrschen die Grundkentnisse der deutschen Sprache, einige verfügen über bessere Deutschkenntnisse.

 

Im Allgemeinen sind folgende Kentnisse zu erwarten:

1. Grundkenntnisse – Verstehen mit Schwierigkeiten, Sprechen wenig

2. Kommunikativ – Verstehen gut, Sprechen mit Schwierigkeit

3. gute Kenntnisse – leichte Unterhaltungen sind möglich

 

Unsere Bestrebung ist, dass sich zwei polnische Betreuerinnen in regelmäßigen Abständen wechseln. Der Entsendungszeitraum einer Betreuerin bzw. Haushaltshilfe kann sehr unterschiedlich sein, je nach den individuellen Bedürfnissen und der familiären Situation des Personals, meistens sind es 8 bis 12 Wochen.

Bitte bedenken Sie, dass ein längerer Auslandsaufenthalt die Zufriedenheit, Motivation und Einsatzfreude des Personals erheblich belasten kann.

Sollten Sie mit Ihrer Betreuerin nicht zufrieden sein oder sollten sich nicht lösbare Probleme ergeben, so ist  ein Austausch kostenfrei möglich.

 

Kündigung und Schlussinformationen

Der Betreuungsvertrag kann nach dem ersten vollem Monat, mit einer Frist von 2 Wochen schriftlich gekündigt werden.

Einige Aufgaben darf die Betreuerin/Betreuer aus rechtlichen Gründen nicht verrichten. Dies beinhaltet ärztlich verordnete Leistungen, z.B. Medikamentenvorbereitung und Spritzen sowie Fusspflege.

Fertig nach Tageszeiten sortierte Medikamente, dürfen gereicht werden.

Die ärztlich verordneten Leistungen können Sie ohne weiteres durch einen ambulanten Pflegedienst ausführen lassen und über die Kranken- oder Pflegekasse abrechnen.

Wir sind Ihr verlässlicher Partner während der gesamten Betreuungszeit und stehen bei allen Problemen gerne zu Verfügung. Bei allen Angelegenheiten ist uns besonders das persönliche Gespräch wichtig, denn nur so können wir Ihnen helfen und eine geeignete Betreuerin/Betreuer für Sie finden.

Unser deutschsprachiger Mitarbeiter, Herr Kulaga

steht Ihnen vor Ort mit Rat und Tat rund um die Uhr

unter Telefonnummern:

+49 2102 7320902 ( Anrufbeantworter, bitte sprechen Sie eine Nachricht, Sie werden umgehend kontaktiert) 

oder Mobil+49 151 41900940 zur Verfügung

 

 

seniorenbetreuung-24karat.de  | seniorenbetreuung.24karat@yahoo.com